Definition

Definition

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De|fi|ni|ti|on [defini'ts̮i̯o:n], die; -, -en:
Bestimmung, Erklärung eines Begriffes:
eine Definition geben.

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De|fi|ni|ti|on 〈f. 20
2. 〈kath. Kirche〉 unfehlbare Entscheidung in dogmat. Fragen
● \Definition eines Dogmas [<lat. definitio „Begriffsbestimmung“]

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De|fi|ni|ti|on , die; -, -en [lat. definitio = Abgrenzung, Bestimmung]:
1.
a) genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung seines Inhalts:
diese D. des Staatsbegriffs ist unbefriedigend;
eine genaue, klare, exakte, falsche D. von etw. geben;
sich auf eine D. einigen;
b) Selbsteinschätzung, Selbstverständnis.
2. (kath. Kirche) als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes od. eines Konzils über ein Dogma.

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Definition
 
[zu lateinisch definire, definitum »abgrenzen«, »bestimmen«] die, -/-en,  
 1) katholische Theologie: dogmatische Definition, die lehramtlich von einem ökumenischen Konzil oder vom »ex cathedra« sprechenden Papst getroffene Feststellung, dass eine genau umschriebene Glaubens- oder Sittenlehre in der Offenbarung (Schrift und Tradition) enthalten sei; sie wird dadurch als unfehlbar wahr proklamiert und ist für alle Gläubigen verpflichtend.
 
 2) Philosophie und Wissenschaftstheorie: die Bestimmung der wesentlichen Merkmale eines Begriffs. Die Erkenntnistheorie unterscheidet die das Wesen eines Gegenstandes angebende Realdefinition (Wesensdefinition) und die Nominaldefinition (Worterklärung), die durch Konvention (Festlegung) oder den vorgegebenen Sprachgebrauch bestimmt wird. Von einer Definition wird gefordert, dass das Definiendum, der zu definierende Begriff, in allen Zusammenhängen, in denen er auftaucht, durch sein Definiens, das Definierende, das seine Bedeutung angibt, ersetzbar ist. Bei der ostensiven Definition (Hinweisdefinition) ist das Definiens ein aufgezeigtes (deiktisches) Beispiel (auch ein Gegenbeispiel). Alle anderen Definitionen sind diskursiv. Nach Aristoteles und der an ihn anschließenden philosophischen Tradition bestimmt die Definition die Art (Species) durch Angabe der nächsthöheren Gattung (Genus proximum; Oberbegriff) und des artbildenden Unterschieds (Differentia specifica): In dem Satz »Der Mensch ist ein vernünftiges Lebewesen« bezeichnet »Mensch« die Art, »vernünftig« die nur dem Menschen zugeordnete Eigentümlichkeit als artbildenden Unterschied und »Lebewesen« den Oberbegriff. - Die Nominaldefinitionen werden in syntaktischen Definitionen und semantischen Definitionen eingeteilt. Syntaktische Definitionen regeln den Gebrauch von Zeichen, ohne auf deren Bedeutung Bezug zu nehmen. Sie treten v. a. in Kalkülen auf. In der semantischen Definition wird die Bedeutung eines Begriffs festgelegt oder bezogen auf den herrschenden Sprachgebrauch beschrieben. - Die genetische Definition gibt im Definiens die Entstehung an (z. B. Angabe der geometrischen Konstruktionsvorschriften für einen Kreis). Einer ihrer Spezialfälle ist die kausale Definition, die einen Gegenstand durch die Angabe seiner Ursache bestimmt. Die Definitionen empirischer (aposteriorischer) Begriffe (Begriffsbildung) werden Explikationen genannt, diejenigen apriorischen (nicht auf Gegenstände der sinnlichen Erfahrung bezogener) Begriffe Expositionen. Analytische Definitionen geben die Bedeutung vorgegebener Begriffe an, synthetische Definitionen sind Definitionen von herzustellenden Begriffen. Alle diese expliziten Definitionen sind von kontextuellen, impliziten Definitionen zu unterscheiden. Implizite Definitionen im engeren Sinn ergeben sich in Axiomensystemen (Axiom); dabei ist ein Begriff im Rahmen der Voraussetzungen einer Theorie definiert (z. B. die »Gerade« in der Geometrie). In operationalen Definitionen wird der Begriff definiert durch Angabe der Operationen, die seinen Gegenstand messen oder herstellen (z. B. »Intelligenz ist, was ein Intelligenztest misst«). Bedingte Definitionen setzen einen bestimmten Kontext für die Ersetzung des Definiendums durch das Definiens voraus, nämlich denjenigen, in dem diese Bedingung erfüllt ist. In der Mathematik und der mathematischen Logik werden außerdem induktive Definitionen, rekursive Definitionen und Zuordnungsdefinitionen (Zuordnung) verwendet. In der Physik treten v. a. Realdefinitionen der physikalischen Größen durch konkrete Messvorschriften auf; durch Zuordnungsdefinitionen werden die Größen dann mit mathematischen Symbolen verknüpft und durch induktive oder axiomatische Definitionen mit Grundausdrücken oder Axiomen von physikalischen Theorien in Beziehung gesetzt. - Im Anschluss an Sokrates und Platon (Diärese) entwickelte Aristoteles eine Theorie der Definition, die in Mittelalter und Neuzeit in verschiedenen Richtungen ausgearbeitet wurde. Mathematik, formalisierte Logik und Sprachtheorie des letzten Jahrhunderts ergaben neue Problemlagen. Eine einheitliche, allen Aspekten und Anforderungen genügende Theorie der Definition gibt es nicht.
 

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De|fi|ni|ti|on, die; -, -en [lat. definitio = Abgrenzung, Bestimmung]: 1. a) genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung seines Inhalts: diese D. des Staatsbegriffs ist unbefriedigend; eine genaue, klare, exakte, falsche D. von etw. geben; sich auf eine D. einigen; b) Selbsteinschätzung, Selbstverständnis: Dahinter zeigt sich ein erhebliches Ausmaß an Hilflosigkeit ... und auch an Verlorenheit sich selber, seiner D. als Mann gegenüber (Dierichs, Männer 215). 2. (kath. Kirche) als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes od. eines Konzils über ein Dogma.

Universal-Lexikon. 2012.

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